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Ihren Flug. Für One-Way / Einfach Flug keine Eingabe erforderlich
Passagiere >> Die Onlinebuchung ist bis zu max. 6 Reisenden inkl.
Kindern und Kleinkindern möglich
Flugart = "Einfacher Flug" ist One-Way / Einfach Flug (in eine
Richtung). Ein Rückflugdatum ist in diesem Fall nicht erforderlich.
"+ Rückflug" ist die Buchung für Hin- und Rückflug.
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Äpyten finden Sie hier:
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Ägypten:
Vorsicht bei exotischen Souvenirs!
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Bitte
informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber,
welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden
dürfen ... vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen.
Auch wenn ein exotisches Souvenir ... viele Tier- und Pflanzenarten,
aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem
Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs
unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Ägypten: Die weltweite Gefahr terroristischer
Anschläge besteht fort. Besonders hoch ist die Gefahr von
Anschlägen im Nahen und Mittleren Osten, in Afghanistan,
Indonesien und - wie zahlreiche schwere Anschläge in der
jüngsten Zeit gezeigt haben - auch in Russland ... in Regionen,
in denen bereits in der Vergangenheit Terroranschläge verübt
... Eine Gefährdung ist jedoch auch anderswo nicht auszuschließen,
etwa in den USA, oder den Mitgliedstaaten der Europäischen
Union.
Ägypten: Als vorrangige Ziele müssen weiterhin
Orte mit Symbolcharakter gelten. Dazu zählen religiöse
Versammlungsstätten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude,
Verkehrsinfrastrukturen (einschließlich Luft- , Bahn- und
Seeverkehr), Wirtschafts- und Tourismuszentren sowie Orte mit
großen Menschenansammlungen....
Ägypten:
Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb allen Reisenden nachdrücklich
sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Zum Beispiel
sollten Reisende sich vor und während einer Reise sorgfältig
über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren,
wachsam sein und verdächtige Vorgänge (z.B. unbeaufsichtigte
Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen,
verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei-
oder Sicherheitsbehörden melden.
Quelle: Auswärtiges Amt (http://www.auswaertiges-amt.de)
21.11.2004
Visabestimmungen:
Seit dem 1. März
2002 sind neue Regelungen für die Einreise deutscher Staatsangehöriger
bei Pauschalreisen oder touristischer Individualreisen nach Ägypten
in Kraft. Demzufolge ist ihnen die Einreise mit Personalausweisen
gestattet. Diese Regelung erstreckt sich nicht auf Geschäftsreisen.
Reisende mit dem Personalausweis haben ein Foto mit sich zu führen,
damit ihnen das Einreisevisum durch die ägyptischen Pass-
und Visabehörden auf dem Flugplatz oder im Seehafen auf einer
separaten Karte erteilt werden kann. Diese Neuregelung hebt die
Visapflicht nicht auf. Reisende können auch weiterhin bei
Vorlage des Reisepasses ihre Visa bei einer ägyptischen konsularischen
Mission erhalten.
Nichtägyptische
Besucher müssen für die Einreise nach Ägypten im
Besitz eines gültigen Reisedokumentes sein (Reisepass, Personalausweis,
bis zum vollendeten 16. Lebensjahr wird auch der Kinderausweis
anerkannt). Generell wird eine Restgültigkeit der Reisedokumente
von sechs Monaten verlangt. Für deutsche Touristen wird auch
eine Restgültigkeit von wenigstens drei Monaten noch akzeptiert.
Für die meisten Touristen und Besucher ist es möglich,
an den Haupteinreisepunkten von Ägypten ein Einreisevisum
zu erhalten. Spezifische Details und Regelungen, welche für
Ihre Nationalität relevant sind, können Sie beim nächstgelegenen
ägyptischen Konsulat erfahren.
Bei der Beantragung
von Einreisevisa bei einem ägyptischen Konsulat sind folgende
Unterlagen beizubringen:
- ein gültiges Reisedokument
- ein ausgefüllter Visaantrag mit einem (1) Foto
- die Visagebühren in bar
- ein ausreichend frankierter Rückumschlag (bei Antragstellung
per Post)
Türkische Staatsangehörige
mit türkischem Reisepass und einem gültigen Aufenthaltstitel
in der Bundesrepublik Deutschland (Minimum 6 Monate) können
ab sofort das Einreisevisum für einen touristischen Aufenthalt
bei ihrer Ankunft auf einem ägyptischen Flughafen oder im
Seehafen erhalten. Selbstverständlich können sie auch
weiterhin das Visum bei einem ägyptischen Konsulat in Deutschland
(Berlin, Frankfurt/M. oder Hamburg) beantragen. Das Visum kann
prinzipiell innerhalb von zwei bis drei Tagen ausgestellt werden.
Bürger der Staaten
Osteuropas sind ab sofort von der obligatorischen vorherigen Einholung
von Visa bei einem ägyptischen Konsulat befreit. Das erforderliche
Visum wird ihnen bei der Einreise gegen die Entrichtung der Visagebühren
durch die ägyptischen Pass- und Visabehörden erteilt.
Um Wartezeiten bei der Einreise zu vermeiden, ist es ungeachtet
dieser neuen Regelung weiterhin möglich, vor Antritt der
Reise die Visa bei der Konsularabteilung der Botschaft oder bei
den ägyptischen Generalkonsulaten in Hamburg und Frankfurt
einzuholen.
Ausgenommen von dieser Befreiung von der vorherigen Visaeinholung
sind Staatsangehörige der folgenden Länder: Albanien,
Armenien, Azerbaijan, Belorussland, Georgien, Kasachstan, Kirgistan,
Moldau, Tajikistan, Turkmenistan und Usbekistan.
Bürger dieser Staaten müssen weiterhin vor Antritt der
Reise bei einem ägyptischen Konsulat ein Visum beantragen.
Staatsangehörige
der Republik Bosnien und Herzegowina müssen 2-3 Wochen vor
ihrem Reisedatum ein Visum beantragen. Sie benötigen eine
vorherige Zustimmung der ägyptischen Behörden in Kairo,
bevor das Visum ausgestellt werden kann.
Besucher, die Ägypten
über Taba bereisen, um den Golf von Aqaba und St. Catharine
zu besuchen, können vom Einreisevisum befreit werden. Stattdessen
kann für den Besuch eine, auf 14 Tage begrenzte, freie Aufenthaltserlaubnis
erteilt werden mit Ausnahme von Angehörigen von Staaten,
deren Bürger vor der Reise nach Ägypten die Zustimmung
der ägyptischen Behörden benötigen. Bezüglich
der Liste dieser Staaten wenden Sie sich bitte an das nächstgelegene
ägyptische Konsulat.
Ausländische Staatsangehörige,
die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis in Ägypten sind,
sind nicht zu einem Einreisevisum verpflichtet, wenn sie das Land
verlassen und innerhalb der Gültigkeit ihrer Aufenthaltserlaubnis
oder innerhalb von sechs Monaten zurückkehren hierbei
wird der jeweils kürzere Zeitraum berücksichtigt.
Ägyptische Visagebühren
werden für den folgenden Personenkreis nicht erhoben (bei
Vorlage einer offiziellen Note der zuständigen Institution):
1. Inhaber diplomatischer Pässe
2. Offizielle Mitarbeiter internationaler Organisationen
3. Mitglieder offizieller Delegationen
4. Ehegatten und Kinder von ägyptischen Staatsangehörigen
Ausländische Besucher,
die Ägypten an Bord eines Schiffes bereisen und über
den gleichen Hafen wieder abreisen, bekommen eine 24-stuendige
Besuchserlaubnis. Es ist ebenfalls möglich, eine maximal
3-taegige Besuchserlaubnis zu bekommen, wenn Ägypten über
den gleichen oder einen beliebigen anderen Hafen wieder verlassen
wird.
Luftpassagieren wird
eine 24-stuendige Einreiseerlaubnis für eine Kurzreise erteilt.
Im Fall einer Notlandung dürfen die Passagiere ebenfalls
für maximal 24 Stunden (wenn es sich um eine schlechte Wetterlage
handelt) oder maximal 48 Stunden (wenn es sich um einen technischen
Defekt am Flugzeug handelt) einreisen.
Informationen unter
http://www.egyptian-embassy.de/g_entry.htm